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Das IAB verwendet in seiner Analyse noch die Anfang 2008 gültige Gliederung der Wirtschaftszweige von 2003, die WZ03. Ich habe diese abgekürzt, die offizielle Bezeichnung lautet:

A  Land- und Forstwirtschaft
B Fischerei und Fischzucht (aufgrund geringer Fallzahl nicht in den Grafiken)
C Bergbau und Gewinnung von Erden und Steinen (aufgrund geringer Fallzahl nicht in den Grafiken)
D Verarbeitendes Gewerbe
E Energie- und Wasserversorgung
F Baugewerbe
G Handel, Instandhaltung und Reperatur von Kfz und Gebrausgütern
H Gastgewerbe
I Verkehr und Nachrichtenübermittlung
J Kredit und Versicherungsgewerbe
K Grundstücks und Wohnungswesen, Vermietung beweglicher Sachen ohne Bedienpersonal, Datenverarbeitung und Datenbanken, Forschung und Entwiclung, Erberingung von wirtschaftlichen Dienstleistungen; dazu gehören unter anderem die Zeitarbeit und die Wach- und Sicherheitsdienste. Die Zeitarbeit habe ich jedoch extra aufgeführt, sie ist in der von mir als wirtschaftliche Dienstleistungen benannten Kategorie nicht enthalten.
L Öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherung
M Erziehung und Unterricht
N Gesundheits-, Veterinär- und Sozialwesen
O Erbringung von sonstigen öffentlichen und persönlichen Dienstleistungen
P Private Haushalte mit Hauspersonal
Q Exterritoriale Organisationen.

Die mittlerweile gültige und im Beitrag Lohnsteigerungen in Deutschland und Frankreich verwendete Gliederung (WZ08) sieht dagegen so aus:

A Landwirtschaft, Jagd und damit verbundene Tätigkeiten (einschließlich Fischerei)
B Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden
C Verarbeitendes Gewerbe
D Energieversorgung
E Wasserversorgung, Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitung von Wn Umweltverschmutzungen
F Baugewerbe
G Handel, Instandhaltung und Reperatur von Kfz
H Verkehr und Lagerei
I Gastgewerbe
J Information und Kommunikation
K Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen
L Grundstücks- und Wohnungswesen
M Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen
N Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen (darunter auch Zeitarbeit)
O Öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherung
P Erziehung und Unterricht
Q Gesundheits- und Sozialwesen
R Kunst, Unterhaltung und Erholung
S Erbringung von sonstigen Dienstleistungen
T Private Haushalte mit Hauspersonal, Herstellung von Waren und Erbringung von Dienstleistungen durch private Haushalte für den Eigenbedarf ohne ausgeprägten Schwerpunkt
U Exterritoriale Organisationen und Körperschaften

Diese Aufgliederungen liesen sich noch tiefer aufgliedern. Im Abschnitt S (WZ 08) gibt es beispielsweise unter anderem die Kategorie 94, Interessenvertretungen sowie kirchliche und sonstige religöse Vereinigungen, der wiederum die 94.9 (Kirchliche Vereinigungen; politische Parteien sowie sonstige Interessenvererungen und Vereinigungen) untergeordnet ist. Darunter wieder gig es die 94.99 (Sonstige Interessenvertretungen und Vereinigungen) und dort die 94.99.4 – Jugendorganisationen.

Ein Umschlüsseln von der WZ 03 auf die WZ 08 ist allerdings nicht immer möglich. Schuld daran ist, dass beide sich deutlich unterscheiden, da die WZ 08 jetzt an die internationalen Standards angepasst wurde und die mit den alten deutschen Standards (vor der WZ03 gab es die WZ93, davor die WZ73) nicht immer kompatibel waren.