Scheidungen sind meist keine angenehme Sache, besonders wenn Kinder im Spiel sind. Seit 1998 gibt es grundsätzlich das gemeinsame Sorgerecht für beide Eltern. Doch wie sieht es in der Praxis aus? Leider liegen detaillierte Daten nur bis 2009 vor. Lediglich Sorgerechtsübertragungen insgesamt gibt es bis zum Jahr 2010.

Sorgerecht nach der Scheidung. Hellgrau: Gemeinsames Sorgerecht, da kein Antrag auf alleiniges Sorgerecht gestellt wurde; Dunkelgrau: gemeinsames Sorgerecht nach Gerichtsentscheid; Hellblau: an die Mutter; Dunkelblau: an den Vater; Schwarz: an Dritte; Rot: unterschiedliches Sorgerecht bei mehreren Kindern.

Demnach erhielten 2009 direkt nach der Scheidung in 92,2 Prozent der Fälle die Eltern das gemeinsame Sorgerecht. Noch im Jahr 2000 war das nur zu 76 Prozent der Fall. Bis 1980 sprach man übrigens nicht von elterlicher Sorge, sondern von elterlicher Gewalt, was zumindest bis in die 1970er in vielen Fällen vermutlich auch ganz wörtlich interpretiert wurde.

Der hohe Anteil des gemeinsamen Sorgerechts ist allerdings weniger auf die Gerichte als auf die Eltern zurückzuführen. Von 45.615 Fällen wurde in 40.925 (89,7 Prozent) von keinem ein Antrag auf alleiniges Sorgerecht gestellt, man einigte sich gütlich auf das gemeinsame Sorgerecht.

Nur in 4690 Fällen wurde vom Gericht über das Sorgerecht entschieden. Dann wurde es zu 67,3 Prozent alleine der Mutter übertragen, nur zu 5,8 Prozent dem Vater. In 24,1 Prozent der Fälle hatten auch nach dem Prozess beide Eltern das Sorgerecht, in 2,0 Prozent wurden die Kinder unterschiedlichen Elternteilen zugewiesen, beispielsweise eines der Mutter und eines dem Vater. In 0,9 Prozent bekamen Dritte das Sorgerecht, etwa das Jugendamt.

Verbleib des Sorgerechts bei gerichtlichen Entscheidungen aus unterschiedlichem Anlass. Grau: beide Elternteile gemeinsam; Hellblau: Mutter; Dunkelblau: Vater; Schwarz: Dritte; Rot: Für ein oder mehrere Kinder die Mutter, sonst der Vater.

Allerdings kommt es in einigen Fällen später noch zu Auseinandersetzungen. 459 Folgesachen gab es 2009, die erst im Nachgang zu einer Scheidung ausgetragen wurden. Auch hier bekam zu zwei Dritteln (66,7 Prozent) die Mutter das alleinige Sorgerecht. Zu 13,5 Prozent war es der Vater und zu 9,2 Prozent beide. In 2,8 Prozent bekam der Vater das Sorgerecht für ein oder mehrere Kinder und die Mutter für die übrigen. Auffällig ist, dass in 7,8 Prozent der Fälle Dritte das Sorgerecht bekamen. Womöglich sind solche Folgeverhandlungen oft das Ergebnis einer vermuteten Vernachlässigung durch ein Elternteil.

Noch öfter bekommen Dritte das Sorgerecht in den sogenannten isolierten Familiensache, nämlich zu 25.0 Prozent. Kein Wunder, denn darunter fallen Sorgerechtsprozesse, die vom Jugendamt angestrengt werde. In 46,9 Prozent ist es die Mutter, in 14,6 Prozent der Vater. Nur in 11,8 Prozent sind es beide, in 1,8 Prozent bekommen für verschiedene Kinder unterschiedliche Elternteile das Sorgerecht.

Sorgerechtsübertrag durch das Familiengericht an beide Eltern (grau), Mutter (dunkelblau), Vater (dunkelgrau) oder sonstige Lösung (Dritte, nach Kind verschieden - hellblau). Quelle: Justizstatistik über Familiengerichte

Betrachtet man alle gerichtlichen Entscheidungen, also ohne die Fälle, in denen die Eltern ohne gerichtliche Entscheidung das gemeinsame Sorgerecht ausüben, so lassen sich mehrere Trends feststellen. Seltener bekommen beide Eltern das Sorgerecht. Dessen Anteil fiel von 2000 bis 2010 von 19,5 auf 12,3 Prozent. Allerdings einigen sich die Eltern auch öfter ohne Gericht, weshalb unterm Strich in 95 statt 76 Prozent am Ende die Eltern sich das Sorgerecht teilen. Die Mütter bekamen statt in 59,8 nur in 48,1 Prozent das alleinige Sorgerecht. Öfter bekommen es im Vergleich zu 2000 die Väter (13,6 statt 9,5 Prozent) oder es werden andere Modell gewählt (26,0 statt 11,2 Prozent).

Ganz anders sieht es übrigens bei unverheirateten Paaren aus. Aber da es im Jahr 2000 eine Rechtsänderung gab, sind hier die alten Daten wenig interessant.

3 thoughts on “Scheiden tut weh”
  1. Auch, wenn es das gemeinsame Sorgerecht gibt, gibt es eine Vielzahl von Gründen, warum ein Elternteil auf das alleinige Sorgerecht bestehen kann. Ist etwa der andere Elternteil nicht imstande, sich um ein Kind zu kümmern, oder übt dieser gar einen schlechten Einfluss aus, so ist es einleuchtend, weshalb diesem kein Sorgerecht genehmigt werden sollte. Es ist in jedem Fall hilfreich, sich als Elternteil, welcher das alleinige Sorgerecht anstrebt, an einen Rechtsanwalt für Familienrecht zu wenden.

  2. Auch, wenn in der Mehrheit aller Scheidungsfälle beide Eltern das gemeinsame Sorgerecht für die Kinder erhalten, befinden diese sich in der meisten Zeit in der Obhut eines Elternteils. In regelmäßigen Zeitabständen besuchen die Kinder den jeweils anderen Elternteil, was in Streitigkeiten darüber resultiert, bei welchem Elternteil sich die Kinder hauptsächlich aufhalten sollten. Als betroffener Elternteil hat man die Möglichkeit, mit der Unterstützung eines Fachanwaltes für Familienrecht seine Ziele vor Gericht vertreten und durchsetzen zu lassen.

  3. Interessanter Artikel. Als Rechtsanwalt für Scheidungen habe ich sogar den Eindruck, dass die Scheidungsrate weiterhin anwächst. Damit wächst natürlich auch die Anzahl an Sorgerechtsstreitigkeit.

Comments are closed.