Wir bleiben bei den Zöllen, zumindest ein Stück weit. Jüngst sorgte der ZEIT-Journalist Lars Weisbrod für viel Hähme mit einem Prozent-Fail. Er spottete über Trump, dass dieser tatsächlich meine, „man könnte MEHR als 100 Prozent Zölle erheben“. Das komme davon, wenn man denke, „man sei ein dealmaker und nicht mal Grundschul Mathematik [sic!] beherrscht“.
Weisbrod machte es nicht besser, als er andere Nutzer, die ihn auf seinen Fehler hinwiesen, arrogant abfertigte, mit Sätzen wie „Wenigstens [habe ich] mitbekommen, dass 100 Prozent schon der ganze Preis sind“ oder dem Hinweis, man sollte mal versuchen, mehr als 100 Prozent der Milch im Kühlschrank trinken.
Prozentrechnung, einfach und doch mit Tücken
Das Prinzip von Prozentrechnung ist eigentlich sehr einfach. Ein Wert wird als Anteil eines anderen Wertes angegeben. Dabei setzt man den Vergleichswert gleich 100. Oft wird dabei der Anteil an einer Gesamtheit angegeben. Das meint Weisbrod, wenn er sagt, man könne ja auch nicht mehr als 100 Prozent der Milch im Kühlschrank trinken.
1. Die Quote
Statistisch sprechen wir hier von einer Quote. Bei Quoten denken die meisten zwar an etwas anderes als an Milch, aber eine Quote ist immer der Anteil einer Teilmenge an der Gesamtmenge. Deshalb kann eine Quote auch nicht mehr als 100 Prozent betragen, nicht die Einschaltquote, nicht die Frauen-Quote und nicht die Arbeitslosenquote.
Die Arbeitslosenquote gibt etwa an, wie viele Arbeitslose es je 100 Menschen gibt, die arbeiten oder arbeitslos sind.
2. Das Verhältnis
Stattdessen könnten wir auch Arbeitslose und Beschäftigte ins Verhältnis setzen – und auch das können wir in Prozent angeben. Hätten wir 60 Arbeitslose und 40 Beschäftigte, wäre läge unsere Arbeitslosenquote bei 60 Prozent, unser Arbeitslosen-Beschäftigtenverhältnis aber bei 3:2. Wir könnten aber auch sagen, die Zahl der Arbeitslosen entspricht 150 Prozent der Beschäftigten
Zölle und Mehrwertsteuern
Bei den Zöllen ist es tatsächlich nicht so, dass die Zölle als Anteil der Zollgebühren am gesamten Preis angegeben werden, sondern sie werden auf den Nettopreis berechnen. Ein Produkt kostet 100,- Euro. Bei 200 Prozent Zöllen werden auf die 100,- Euro also 200,- Euro draufgeschlagen.
Das kennen wir von der Mehrwertsteuer. Auch die wird auf den Nettowert berechnet. Kostet ein Produkt genau einen Euro, fällt keine Mehrwertsteuer von 19 Cent an, sondern nur von etwa 16 Cent. Denn die Mehrwertsteuer wird auf den Nettopreis von 84 Cent berechnet.
Wenn das Produkt am Ende 99 Cent kosten soll, muss der Händler etwas rechnen. Weil der Bruttopreis aus Nettopreis + 19 Prozent vom Nettopreis besteht, entspricht er also 119 Prozent des Nettopreises. Um den Nettopreis zu berechnen, muss ich jetzt 99 Cent durch 119 teilen und dann wieder mit 100 multiplizieren (oder durch 1,19 teilen). Man nennt das übrigens in Hundert rechnen, im Gegensatz zum Rechnen von Hundert.
Sonderfall Sozialabgaben
Ein Sonderfall sind die Sozialabgaben. Die sollen mittelfristig auf 50 Prozent des Bruttoentgelts steigen, liest man oft. Das bedeutet aber nicht, dass von 1.000 Euro Bruttogehalt dann 500 Euro an die Sozialversicherung gehen. Vielmehr wird rund die Hälfte, also 25 Prozent, direkt abgezogen. Ich rechne hier also in Hundert. Den Rest zahlt der Arbeitgeber.
Will ich wissen, welcher Anteil des Geldes, den der Arbeitgeber an mich oder für mich bezahlt an die Sozialkassen gehen, müsste ich den Arbeitgeberanteil aufschlagen und die 50 Prozent Sozialabgaben in Relation zu diesen 125 Prozent setzen. Das wären dann 40 Prozent.
Das ist also keine echte Quote, da sie keinen Anteil eines Teils am Ganzen angibt. Deshalb könnte auch sie über 100 Prozent steigen. Die sogenannte Abgabenquote ist deshalb auch etwas anderes. Sie gibt den Anteil von Steuern und Abgaben am Bruttoinlandsprodukt an und kann nicht über 100 Prozent liegen.