Auf 100 Arbeitslose über 58 Jahren kommen in Lübeck noch einmal 118 Ältere, die nur deshalb nicht als arbeitslos gelten, weil sie schon länger als ein Jahr keine sozialversicherungspflichtige Stelle bekommen haben. Im Landkreis Ansbach sind es dagegen nur einer je 100 Arbeitslose.

Doch wie wirkt sich die Regelung, Arbeitslose über 58 Jahre nicht als arbeitslos zu zählen wenn länger als ein Jahr keine sozialversicherungspflichtige Stelle hatten, auf die Arbeitslosenzahlen aus? Bereits früher gab es eine ähnliche Regelung. Nach dem § 428 SGB III konnten Arbeitslose über 58 Jahren Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld II beziehen, ohne Arbeit suchen zu müssen. Sie mussten dann keine Jobangebote mehr annehmen, wurden aber nicht mehr als arbeitslos gezählt.

Über 58-Jährige Arbeitslose in Sonderregelungen. Blau: § 53a SGB II, rot: § 428 SGB III (nur SGB III), grau: §§ 428 SGB III / 65 Abs.4. SGB II / 252 Abs. 8 SGB VI

Ein Blick in die Daten (jeweils für August) zeigt, dass der Effekt dieser Regelung weit stärker war als der der jetzigen Regelung. Ob das eine Folge der Gesetze oder der unterschiedlichen Arbeitsmarktlage ist, lässt sich nicht beantworten.

Leider lassen sich keine langen Zeitreihen bilden. Bis einschließlich 2010 war nämlich nur die Zahl der Betroffenen im SGB III statistisch erfasst. Weil man maximal zwei Jahre lang Arbeitslosengeld beziehen kann, dürfte es mittlerweile kaum noch Betroffene geben. Im August 2010 waren es nur noch 544, nachdem es zwei Jahre zuvor noch 116.065 gewesen waren.

Allerdings liegen mittlerweile die Daten auch für das SGB II vor. Zusammen mit einer weiteren Sonderregel für Ältere betraf das 145.557. Im vergangenen Jahr waren es noch 204.345 gewesen.

Fazit: Eine Reihe von gesetzlichen Sonderregelungen macht einen genaueren Blick in die Statistik notwendig. Allerdings hat die Zahl der Betroffenen dieser Sonderregeln nicht zugenommen. Im August 2011 betrafen die oben aufgeführten Sonderregelungen insgesamt 244.908 Menschen, ein Jahr zuvor 282.796 (blaue plus graue Linie).