Zuletzt habe ich die Frankfurter Rundschau ja zweimal positiv erwähnt (bei den Themen arbeitslose Ältere und Fahrpreiserhöhungen) – und das nicht nur, weil sie kurz vor der Insolvenz steht. Diesmal muss ich aber leider einen Fehler kritisieren.

Jugendlichen in der Grundsicherung bleiben angeblich nur 135 Euro pro Monat nach Abzug von Miete und Heizung. Die Zahl hat die Frankfurter Rundschau berichtet und sie wurde bereits mehrfach zitiert. Das ist bereits fast zwei Wochen her, doch die Zahl geistert noch immer durchs Netz. Deswegen heute mal eine kurze Erläuterung dazu.

Außenansicht der Bundesagentur für Arbeit mit Logo
Wie viel Geld bekommen Jugendliche in Hartz IV? 135 sagt die Frankfurter Rundschau. Das ist nur leider falsch. Bild: Bundesagentur für Arbeit

Es ist auch nicht ganz einfach. Die Jobcenter bestimmen nämlich zunächst einen Bedarf. Das ist das Geld, das eine Bedarfsgemeinschaft (also ein Alleinstehender, ein Paar oder eine Familie) pro Monat zusteht, wenn sie kein Einkommen hat und nicht sanktioniert wurde. Auch diese Zahl gibt es in der Statistik.

Davon geht dann das Einkommen weg. Dazu gehört nicht nur Erwerbseinkommen, sondern auch Kindergeld. Kinder und Jugendliche haben deshalb einen besonders niedrigen Leistungsanspruch. So heißt der um angerechnetes Einkommen bereinigte Bedarf. Auch dazu gibt es eine Statistik.

Schließlich werden noch Sanktionen abgezogen und gegebenenfalls Überzahlungen aus vergangenen Monaten verrechnet. Das ist dann der sogenannte Zahlungsanspruch, die Zahl also, die die Journalisten der Frankfurter ausgegraben.

Leider habe ich keine schöne Übersicht für Jugendliche gefunden, sondern nur eine für alle Bedarfsgemeinschaften. Der sagt leider sehr wenig, da darin sowohl große Familien als auch Alleinstehende eingehen. Aber man kann daran den Unterschied zwischen Zahlungsansprüchen und Bedarfen etwas deutlich machen.

Der durchschnittliche Bedarf liegt demnach bei bei rund 970 Euro pro Bedarfsgemeinschaft. Ausgezahlt werden dagegen nur rund 680 Euro, vor allem aufgrund der Einkommensanrechnung. Sanktionen machen nur rund 5 Euro aus. Das heißt aber nicht, dass eine Bedarfsgemeinschaft durchschnittlich mit 680 Euro auskommen muss, denn sie hat ja noch das Einkommen. Weil das nicht vollständig angerechnet wird liegt das durchschnittliche Haushaltseinkommen trotz Sanktionen sogar etwas höher als der Bedarf von rund 970 Euro, nämlich bei 1.040 Euro.

Ein Jugendlicher muss also nicht von durchschnittlich 135 Euro leben, sondern von 135 plus Erwerbseinkommen und meistens plus 184 Euro Kindergeld.

One thought on “Verrechnet”
  1. Die Frankfurter Rundschau ist eher eine links-liberale Zeitung und deswegen wird da alles aus der liberarischen Perspektive dargestellt. Von dem, was ich weiß, ist die Auflage in letzter Zeit um etwa 50% gesunken (vielleicht deswegen, dass sich die Zahl der Liberalisten in Deutschland verringert hat). Sie verkauft sich jedoch weiterhin ziemlich gut und wird trotzdem von vielen gern gelesen.

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