Wenn es darum geht, wo der Staat noch Geld sparen kann, werden gerne die Krankenkassen genannt. Reicht nicht eine? Oder vielleicht drei oder vier?
Dabei ist Zahl der Kassen – wie ja bereits im Beitrag Noch weniger gesetzliche Krankenkassen erwähnt – deutlich geschrumpft. Von über 1.800 im Jahr 1970 auf 134 am 1.1.2013. Das sind noch mal 12 weniger als vor einem Jahr.
Die meisten dieser Kassen sind Betriebskrankenkassen, doch die wenigsten davon sind heute noch ausschließlich Versicherer ihrer eigenen Mitarbeiter. Bei den meisten kann jeder gesetzlich Versicherte Mitglied werden, allerdings nicht unbedingt in allen Bundesländern. Denn das Gesetz schreibt vor, dass die Kassen auch nach der Öffnung nur in Bundesländern aktiv sein dürfen, in denen das ehemalige Trägerunternehmen einen Standort betreibt. Deshalb können beispielsweise in der Bosch BKK zwar Menschen aus 14 Bundesländern Mitglied werden, nicht aber aus Bremen und Schleswig-Holstein.
Zudem betreibt dieser Versicherer wie viele andere BKK nur Geschäftsstellen in der Nähe großer Werke. Deshalb gibt es zwar rund um Stuttgart zehn Niederlassungen und Filialen in Orten wie Lohr, Schwieberdingen und Brotterode-Trusetal, aber keine einzige in Hamburg oder überhaupt nördlich von Berlin.
Wer einen BMW fährt und deshalb gerne Mitglied in der BMW BKK wäre hat Pech. Die ist nur für Mitarbeiter geöffnet. Einen eigenen Krankenversicherer für die Mitarbeiter haben übrigens nicht nur traditionelle Großunternehmen wie BMW, sondern auch jüngere Firmen wie Price Waterhouse Coopers (PWC) und Mittelständler wie die BPW Bergische Achsen KG. Doch das trifft nur noch für 33 Kassen zu. Sie sind die letzten „echten“ Betriebskrankenkassen.
Elf Krankenkassen sind AOKs, jeweils sechs sind Ersatzkassen und Innungskrankenkassen. Die Zahl der Ersatzkassen ist zwar gering, die sind aber groß. Dabei handelt es sich mehrheitlich um jene Kassen, die bereits vor Einführung der Öffnung der AOKs für Angestellte 1892 oder sogar deren Gründung 1884 existierten. Die DAK beispielsweise hat Ursprünge bis ins Jahr 1774, die Hanseatische Ersatzkasse immerhin bis 1826. Um deren Bestand nicht zu gefährden wurden sie als Ersatz für die AOKs zugelassen.